Solarenergie

Abbildung: Foto der Solaranlage auf dem Dach des Otto-von-Taube-Gymnasiums (Quelle: WE-Park)
Foto der Solaranlage auf dem Dach des Otto-von-Taube-Gymnasiums (Quelle: WE-Park)
Abbildung: Foto der Solaranlage auf dem Dach des Otto-von-Taube-Gymnasiums (Quelle: WE-Park)
Foto der Solaranlage auf dem Dach des Otto-von-Taube-Gymnasiums (Quelle: WE-Park)

Die Sonnenenergie, als größte Energiequelle der Erde, wird zunehmend im Bereich von Energieversorgung technisch genutzt. Sie zählt zu den erneuerbaren Energien die auf der Erde ständig zur Verfügung steht und eine unerschöpfliche Energiequelle darstellt.

Seit Jahren schon werden in Gauting Möglichkeiten untersucht, ob und inwieweit Solaranlagen auf Dächern von öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulen) zur Aufstellung und zur Inbetriebnahme von Solarmodulen geeignet sind.

Inzwischen wurden an vier Stellen Photovoltaikanlagen in Betrieb gesetzt. Aktuell werden an weiteren zwei Stellen Photovoltaikanlagen bzw. Solarthermische Anlagen (auch zur Heizungsunterstützung) vorgesehen. Auch das vom Gemeinderat beschlossene Integrierte Klimaschutzkonzept Fünfseenland verweist in diesem Zusammenhang auf die Untersuchung und die Erstellung eines Solarkatasters im öffentlichen wie auch im Privatbereich.
Einzelheiten dazu erfahren Sie unter:
www.we-park.de 

Die Nutzung der Sonnenenergie unterscheidet sich in:

Solarthermische Anlagen
Sie dienen der Warmwasserbereitung und für Heizzwecke. Verschiedene Modulsysteme beeinflussen die Nutzungsart und den Flächenbedarf.

Die Gemeinde Gauting fördert diese Art von Solarthermischen Anlagen im Rahmen des jährlich neu aufgelegten Energiespar-Förderprogramms.
Eine Vielzahl von Solarthermie-anlagen wurden bereits für Privatzwecke gefördert. Sie müssen allerdings vor Beauftragung bei der Gemeinde beantragt werden. 

Weitere (zusätzliche) Förderungen erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
www.bafa.de

Photovoltaik-Anlagen
Hierbei wird in den Modulen von Photovoltaikanlagen Sonnenlicht in elektrischen Strom umgewandelt. Der Flächenbedarf hängt von der zu installierenden Leistung ab, die in Kilowatt-Peak (kWp) gemessen wird. Der erzeugte Strom kann inzwischen vom Netzbetreiber für eigene Zwecke oder zur Einspeisung in das Stromnetz verwendet werden.  

Seit dem 01.01.2009 sind die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen gemäß EEG § 16 Abs. 2 satz 2 verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlage der Bundesnetzagentur zu melden.
www.bundesnetzagentur.de

Die im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) garantierte Vergütung für Strom aus Solarenergie wurde bereits für Anlagen, die nach dem 30 Juni 2010 in Betrieb genommen werden, gekürzt. Weitere Kürzungen stehen für das Jahr 2012 an. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt allerdings von Größe und der Art der Anlage ab. 

Alljährlich wird am 03. Mai  der Tag der Sonne statt – ein durch das Umwelt-programm der Vereinten Nationen initiierter internationaler Gedenktag.

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