Das Schöffenamt in Bayern
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden daher aktuell wieder Schöffinnen und Schöffen gesucht. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Die Gemeinde entscheidet nicht selbst über das Schöffen-Amt, sondern reicht für die Schöffenwahl 2023 die Vorschläge beim zuständigen Amtsgericht ein. Hierzu wird von der Gemeinde eine Vorschlagsliste erarbeitet, aus der dann von dem gebildeten Schöffenwahlausschuss beim zuständigen Amtsgericht eine Auswahl getroffen wird.
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Wenn Sie sich für das Amt als Jugendschöffin oder Jugendschöffe interessieren, finden Sie hier mehr informationen.