Ausgangssituation

 

Für das Gebiet zwischen Ammersee-, Danziger-, Pötschener- und Paul-Hey-Straße (Bebauungsplan Nr. 189/190/Gauting) wird derzeit ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes angestrebt.

 

 

Der Grund dafür ist, dass das Nebeneinander eines Gewerbegebiets und eines allgemeinen Wohngebiets (in Planung bzw. das bereits bestehende angrenzende Wohnquartier) baurechtlich nicht zulässig ist.

Bei Durchsetzung dieser Planungen läge ein Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz nach § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz vor, da unverträgliche Nutzungen nebeneinander platziert wären.

Dieser Konflikt wäre nur lösbar durch die Umsetzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen wie der Errichtung einer Lärmschutzwand. Die daher für dieses Gebiet zwischen dem Gewerbe und der Wohnbebauung ursprünglich geplante Hochgarage, die mit 9 m Höhe und 122 m Länge als Lärmschutz dienen sollte, ist heute aus ortsplanerischer Sicht keine akzeptable Lösung.

Daher wird ein Mischgebiet (Wohnbebauung und Läden sowie Dienstleistungen, die das Wohnen nicht stören) angestrebt.

 


Die CIMA Beratung + Management GmbH, ein Münchner Beratungsunternehmen, spezialisiert auf Fragen des Einzelhandels, hat im Auftrag der Gemeinde Gauting untersucht, welches Nutzungskonzept für diesen Bereich langfristig tragfähig wäre.

Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass durch eine Ansiedlung eines Vollsortimenters zur Quartiersversorgung auf dem ehemaligen Gelände der AOA Apparatebau die Nahversorgung des neu entstehenden sowie der bestehenden Wohngebiete in der Umgebung sichergestellt werden könnte.

Aspekte wie die bisherige Unterversorgung in diesem Quartier und daraus resultierende Abwanderung von Kunden in andere Gemeinden fanden dabei Berücksichtigung. Auch wird durch diese Konzeption eine Reduzierung des Pkw-Verkehrs durch die fußläufige Erreichbarkeit der Versorgungseinrichtungen erwartet.

 

 


Daher hat der Gemeinderat mit  Beschluss vom 20.06.2017 – Ö/0556/XIV entschieden, einen städtebaulichen Wettbewerb mit folgender Zielsetzung auszuschreiben:
 

  • Ansiedlung einer Mischnutzung, bestehend aus Einzelhandel und Wohnen auf dem Teil- Grundstücksareal an der Ammerseestraße (ehem. Grundstück AOA).
     
  • Zusätzlich soll bezahlbarer Wohnraum auf dem unbebauten Grundstücksareal südlich des AOA-Gebäudes entstehen.


Weiterführende Informationen können Sie der Beschlussvorlage aus der öffentlichen Sitzung vom Beschluss vom 20.06.2017 – Ö/0556/XIV entnehmen.