Wahlen

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl 2024 statt

Briefwahl beantragen

Weiterführende rechtliche Informationen zum Thema Briefwahl beantragen (BayernPortal)

Wir suchen freiwillige Wahlhelfer/Wahlhelferinnen

Vorteile

  • Werden Sie aktiv Teil der Demokratie
  • Arbeiten Sie mit anderen engagierten Bürgerinnen und Bürgern im Team
  • Keine Vorkenntnisse nötig, Einsatzort frei wählbar

Aufgaben

  • Überprüfung der Personalien
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahllokal
  • Führung des Wählerverzeichnisses
  • Auszählen der Stimmzettel nach Schließung des Wahllokals

Der Wahlvorstand besteht aus:

  • Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteherin oder stellvertretender Wahlvorsteher
  • Schriftführerin oder Schriftführer, stellvertretende Schriftführerin oder stellvertretender Schriftführer
  • 2 bis 4 Beisitzerinnen oder Beisitzer

Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen die Einsätze im Schichtdienst. Die genauen Einsatzzeiten werden im Voraus mit dem Wahlvorstand abgestimmt. Wichtig: Die Positionen Wahlvorsteher, Schriftführer und mindestens ein Beisitzer müssen während der gesamten Wahlzeit besetzt sein. Nach Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr helfen Sie beim Auszählen der Stimmen und prüfen die Gültigkeit der Stimmen.

Voraussetzungen

Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.

Um wahlberechtigt zu sein, müssen für Europawahlen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter am Wahltag: 16 Jahre
  • bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet
  • bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger)
  • Wenn Sie Wahlbewerber bei der o. g. Europawahl bzw. (stv.) Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder Mitglied eines anderen Wahlorgans sind, ist eine Mitwirkung im Wahlvorstand nicht möglich (§ 4 EuWG i.V.m. § 9 Abs. 3 Satz 2 BWG)

Vergütung

  • Als Wahlhelfer erhalten Sie eine Wahlhelferentschädigung von 60,00 Euro.

Bitte melden Sie sich bei Interesse bis Ende April 2024 an. Vielen Dank!

Weiterführende rechtliche Informationen zur Berufung zum Wahlhelfer (BayernPortal)

Als freiwillige Wahlhelfer/Wahlhelferin melden

  • Online-Meldung
    für diesen Service müssen Sie sich nicht registrieren: einfach die Online-Felder ausfüllen und absenden.

 

 

Persönliche Ansprechpartner

Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes (Briefwahlunterlagen/Wahlbenachrichtigung) sowie des Wahlamtes (Meldung Wahlhelfer/wahlrechtliche Fragen) gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.