Steuertermine im Überblick

 

 

Grundsteuer

 

Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten
Raten zum

  • 15. Februar
  • 15. Mai 
  • 15. August
  • 15. November

fällig.

 

Gewerbesteuer

 

Die Fälligkeiten für die Gewerbesteuervorauszahlungen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Diese werden vierteljährlich jeweils zur Quartalsmitte fällig:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

 

Hundesteuer

 

Die Steuern werden jeweils

  • zum 01.03. eines Jahres fällig.

Die Hundesteuer wird für das gesamte Jahr festgesetzt, sobald der Hund mindestens volle 3 Monate im Gemeindegebiet ist.

  • Weiter zu den Informationen zum Thema Hundesteuer



 

 

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"Kommunale Finanzen"