Informationen zu Corona
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Allgemeine Information
Auf dieser Seite finden Sie:
- Fragen & Antworten
- Allgemeine Informationen zum Thema
- Informationen zum Rathaus und den öffentlichen Einrichtungen (Rathaus, Bibliothek, Bürgerbus)
- Öffnungzeiten des Rathauses mit Terminvereinbarung
- Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Handhygiene
Fragen & Antworten
Hier finden Sie alle Antworten zu Ihren Fragen rund um Corona:
- Wie bekomme ich die Maske für pflegende Angehörige
Ab Freitag, den 22. Januar erhalten Sie diese Masken kostenlos bei der Gemeinde Gauting. Voraussetzung ist:
- Jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson
- Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung und
- Abholung in der Stadt-bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person
Die Masken können ab Freitag, den 22. Januar im Rathaus im Fachbereich Renten und Soziales abgeholt werden. Eine telefonische Terminvereinbarung unter 089 89337 - 121 oder/ -122 wird empfohlen.
- Wer ist für die Organisation der Impfung im Landkreis Starnberg verantwortlich?
Die Organisation der Impfung liegt beim Landratsamt Starnberg.
- Wie läuft die Impfaktion ab und wo kann ich mich zu einem Termin anmelden?
Am 27. Dezember ist die Impfaktion zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Landkreis Starnberg angelaufen. Das mit der Impfaktion beauftragte BRK Starnberg, führt die Impfungen nach einer vom Bundesgesundheitsministeriums vorgegebenen Prioritätenliste durch. Aktuell werden die ersten über 80-Jährigen geimpft, die einen Termin im Impfzentrum vereinbart haben.
Anmeldungen sind telefonisch unter der Hotline: 08151 2602 2602 oder online unter www.impfzentren.bayern.de möglich.
Die vollständige Pressemitteilung des Landratsamt Starnberg dazu finden Sie hier.
Weitere Informationen rund um die Corona-Impfung finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Allgemeine Informationen zum Thema
- Was darf ich und was darf ich nicht? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen des Bayerischen Innenministeriums.
- Die Infektionszahlen (7-Tages-Inzidenz) im Landkreis Starnberg und weitere Daten finden Sie hier.
- Corona-Hotline des Landratsamtes Starnberg: 08151 - 148 102 (Mo - Do: 09:00 - 18:00 Uhr und Fr: 09:00 - 16:00 Uhr) oder: coronafragen(at)LRA-starnberg.de
- Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Stand: 15.12.2020)
- Hier erhalten Sie weitere Informationen vom Bayerischen Ministerium für Unterricht und Kultus
- Hier erhalten Sie Informationen vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Hier erhalten Sie Informationen vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, Sport und Intergration.
- Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
- Die Bundesregierung ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich für die Unterstützung bei Corona-Schnelltests in stationären Pflegeeinrichtungen zu melden. Der Aufruf wird von der Bundesagentur für Arbeit begleitet. Freiwillige können sich montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der Hotline 0800 4 555532 melden. Nähere Informationen zur Unterstützung der Testung von Besuchern, Personal sowie Dienstleistern gibt es unter arbeitsagentur.de/corona-testhilfe. Auch der Landkreis Starnberg hat bei der Bundesagentur weiteren Bedarf an Personal gemeldet. Die vollständige Pressemitteilung des Landratsamt Starnberg finden Sie hier.
Informationen zum Rathaus und den öffentlichen Einrichtungen
Auch die Gemeinde Gauting wird den Anweisungen des Ministeriums folgen und zur Eindämmung der Viren einige Maßnahmen ergreifen. Diese werden bei Änderungen aktuallisiert und ergänzt.
- Rathaus:
Zum Schutz der Bürger und der Mitarbeiter gilt auch im Rathaus das Schutzmaskengebot. Die Gemeinde bittet deshalb alle Besucher, das Rathaus zu ihrem zuvor telefonisch vereinbarten Termin mit einem Mundschutz zu betreten (Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz unserer Mitarbeiter idealerweise FFP2-Masken). Face-Shields sind nicht bzw. nur in Verbindung mit einer Mund-Nase-Bedeckung zulässig.- Die Gemeinde Gauting wird bis auf weiteres alle Bürgermeistersprechstunden absagen,
diese finden nur noch telefonisch statt. - Besuche bei Jubilaren werden aus Rücksicht auf die Gesundheit der Jubilare eingestellt
- Schulturnhallen und Sportplätze werden im November für den Vereinssport gesperrt, die Sportplätze am Campus werden für Fremdnutzer ebenso gesperrt
- Die Gemeinde Gauting wird bis auf weiteres alle Bürgermeistersprechstunden absagen,
- Hygienekonzept Bürgerbus Gauting
- Bibliothek:
Bitte lesen Sie die Sicherheitsbestimmungen unserer Bibliothek. www.gauting.de/bibliothek - Wertstoffhöfe:
Auf Anordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz dürfen Wertstoffhöfe nur noch mit FFP2-Masken betreten werden.
Grundsätzlich empfiehlt das Gesundheitsamt Starnberg, bei Atemwegserkrankungen jeglicher Art, insbesondere bei Fieber, immer erst nach telefonischer Kontaktaufnahme mit der Arztpraxis einschließlich Schilderung der Symptome den Weg zur Praxis anzutreten. Für besorgte Bürgerinnen und Bürger wurde am LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) eine Coronavirus-Hotline unter der Nummer 09131- 6808-5101 eingerichtet.
Öffnungszeiten des Rathauses mit vorheriger Terminvereinbarung
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeiter des Rathauses ist der Zugang zum Rathaus allerdings erst nach vorheriger Terminvereinbarung zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses möglich:
Nutzen Sie hierfür unseren
- Terminservice (für das Einwohnermeldeamt / Gewerbewesen und das Sozialwesen)
- Email (post.zentral(at)gauting.de)
- oder Telefon (089/89337- 0)
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Bitte prüfen Sie auch, ob Sie Ihr Anliegen - anstatt persönlich - nicht auch bequem von zuhause aus über das Bürgerservice-Portal erledigen oder beantragen können. Hier werden über 40 Antragsverfahren digital angeboten.
Für Rückfragen steht Ihnen die zuständige Stelle in der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
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Zum gegenseitigen Schutz gilt auch im Rathaus das Schutzmaskengebot. Die Gemeinde bittet deshalb alle Besucher, das Rathaus zu ihrem vereinbarten Termin mit einem Mundschutz über den Haupteingang zu betreten und sich die Hände zu desinfizieren.
Meldeformular für den Besuch im Rathaus (Nachverfolgung von Infektionsketten)
Coronavirus: Ihre und unsere Sicherheit
Als Teil unserer internen Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) sowie im Rahmen der Umsetzung des Infektionsschutzgesetz – IfSG (§§ 16,17 und 25) bitten wir Sie, vor Ihrem Besuch ein Formular auszufüllen.
Dies können Sie vor Ort an unseren Stehtischen im Foyer vornehmen, oder gerne hier downloaden und in Ruhe zu Hause vorbereiten und zu Ihrem Termin mitbringen.
- PDF-Formular
zum Download
Datenschutz bei Meldebögen und personenbezogenen Daten
Im Folgenden informieren wir Sie gemäß Art. 13 DSGVO i.V.m. Art. 10 BayDSG über die Datenerhebung von personenbezogenen Daten durch die Gemeinde Gauting
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Diese Information bezieht sich auf die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit den Aufgaben / dem Verfahren Rückverfolgbarkeit von Infektionen mit COVID-19.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Gemeinde Gauting
Bahnhofstr. 7
82131 Gauting
Tel. 089 / 89 337 - 100
E-Mail: post.zentral@gauting.de
3. Kontaktdaten der/ des Datenschutzbeauftragten
Sie erreichen unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten/ unsere behördliche
Datenschutzbeauftragte unter:
Carmen Dohmen
Secure Consult GmbH
Postfach 12 25, 86522 Schrobenhausen
Keplerstrasse 5, 86529 Schrobenhausen
E-Mail: dsb.gauting@secure-consult.com
Telefon: 08252 – 909411-0
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
a. Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden für folgenden Zweck erhoben, Rückverfolgbarkeit von Infektionen mit COVID-19
b. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. d DSGVO (Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person). Hierzu zählt auch die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Überwachung von Epidemien und deren Ausbreitung. Weitere Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO in Verbindung mit § 13 Abs. 4 Satz 3 der Vierten Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und mit Ziff. 3.2.3 und Ziff. 3.2.9 des Hygienekonzepts Gastronomie (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 14.05.2020, GZ6a-G8000- 2020/122-315; veröffentlicht in BayMBl. 2020 Nr. 270 vom 14.05.2020).
5. Empfänger und Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörden zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen weitergegeben werden.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder internationale Organisationen ist nicht geplant.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Kontaktdaten werden für einen Zeitraum von einem Monat aufbewahrt und dann vernichtet.
8. Rechte der betroffenen Person
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 10 BayDSG in Verbindung mit Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Behörde/ Kommune, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Gegebenenfalls sind Sie gesetzlich oder vertraglich dazu verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten anzugebe
10. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Aufsichtsbehörde gegenüber öffentlichen Stellen ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Postfach 22 12 19, 80502 München (Postanschrift)
Wagmüllerstraße 18, 80538 München (Hausanschrift)
Telefon: 089/212672-0
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: www.datenschutz-bayern.de
Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Wichtige Informationen für Arbeitnehmer:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverhältnisse-Kündigung-und-Sozialversicherung/Corona-Virus-Dienstreisen-Arbeitsausfall-Arbeitsschutz/
Starnberger Unternehmerhilfe. Eine Aktion der Wirtschaftsverbände im Landkreis Starnberg.
Informationen des Deutschen Städtetags zum Maßnahmenpaket der Deutschen Bundesregierung
Online-Verkauf: Hilfen für den schnellen Einstieg oder Erweiterung
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Steuererleichterungen
Soforthilfeprogramme von Bund und Freistaat Bayern
Unterstützung für betroffene Unternehmen
Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern, die Darlehensprodukte der KfW sowie verschiedene Bürgschaftsprogramme zur Verfügung. Informationen bekommen Sie beim Bayerischen Stattsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Beitragsstundung bei finanziellen Engpässen
- Vorzeitige Altersrenten: SVLFG setzt vorerst Anrechnung des Hinzuverdienstes aus
Setzen Sie sich per Mail (versicherung(at)svlfg.de) mit der Sozialversicherung in Verbindung. Mehr Infos gibts hier.
Handhygiene
Mit unseren Händen stellen wir jeden Tag Verbindung zu unserer Umwelt her. Türklinken, Griffe und vor allem Hände werden von uns ständig angefasst. Im Krankenhaus stellen diese Kontakte für unsere abwehrgeschwächten Patienten ein Risiko dar. Krankheitserreger können von einem Menschen zum anderen übertragen werden.
Um die Möglichkeit einer Übertragung zu verringern, haben wir die Idee der „No Hands“-Kampagne aufgegriffen und bieten ein Lächeln statt Händeschütteln! In unserem Kulturkreis wird fehlendes Händeschütteln oder -reichen möglicherweise als befremdlich oder sogar unhöflich empfunden. Das wollen wir nicht! Uns liegt die Sicherheit unserer Patienten und Mitarbeiter sehr am Herzen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns hierbei unterstützen.
Falls Sie Fragen haben wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Information "Richtig Hände waschen"
Information "Richtig Hände desinfizieren"
Hygiene-Knigge für den Einkauf