Wahlen
- Alle Informationen rund um anstehende Wahlen in Bayern
Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl 2024 statt
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Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger:
Unionsbürgerinnen und -bürger - Die Bundeswahlleiterin -
Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl:
Anlage 2A zur EuWO: Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl (bundeswahlleiterin.de) -
Für weitere Informationen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU:
BMI - European election 2024 (bund.de)
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Informationen der Bundeswahlleiterin zu den Stimmzetteln
Stimmzettel Europawahl 2024
Briefwahl beantragen
Weiterführende rechtliche Informationen zum Thema Briefwahl beantragen (BayernPortal)
Wir suchen freiwillige Wahlhelfer/Wahlhelferinnen
Vorteile
- Werden Sie aktiv Teil der Demokratie
- Arbeiten Sie mit anderen engagierten Bürgerinnen und Bürgern im Team
- Keine Vorkenntnisse nötig, Einsatzort frei wählbar
Aufgaben
- Überprüfung der Personalien
- Ausgabe der Stimmzettel
- Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahllokal
- Führung des Wählerverzeichnisses
- Auszählen der Stimmzettel nach Schließung des Wahllokals
Der Wahlvorstand besteht aus:
- Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteherin oder stellvertretender Wahlvorsteher
- Schriftführerin oder Schriftführer, stellvertretende Schriftführerin oder stellvertretender Schriftführer
- 2 bis 4 Beisitzerinnen oder Beisitzer
Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen die Einsätze im Schichtdienst. Die genauen Einsatzzeiten werden im Voraus mit dem Wahlvorstand abgestimmt. Wichtig: Die Positionen Wahlvorsteher, Schriftführer und mindestens ein Beisitzer müssen während der gesamten Wahlzeit besetzt sein. Nach Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr helfen Sie beim Auszählen der Stimmen und prüfen die Gültigkeit der Stimmen.
Weiterführende rechtliche Informationen zur Berufung zum Wahlhelfer (BayernPortal)
Als freiwillige Wahlhelfer/Wahlhelferin melden
- Online-Meldung
für diesen Service müssen Sie sich nicht registrieren: einfach die Online-Felder ausfüllen und absenden.
Persönliche Ansprechpartner
Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes (Briefwahlunterlagen/Wahlbenachrichtigung) sowie des Wahlamtes (Meldung Wahlhelfer/wahlrechtliche Fragen) gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.