e-Mobilität
Elektrofahrzeuge und Infrastruktur
eine Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Mit diesem Aufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität vom 14. Dezember 2020 fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur.
Gefördert wird der Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten im kommunalen, regionalen und gewerblichen Umfeld. Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten zu leisten und die relevanten Akteure sachgerecht bei der Umstellung ihrer Fuhrparke zu unterstützen.
- Beantragung ab sofort bis 31.03.2021 !
- Förderung für Kommunen, kommunale und gewerbliche Betriebe für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen der Klassen M1, L2e, L5e, L6e und L7e sowie der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur.
- Förderquote bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen zwischen 40 % und 60 %, im kommunalen Kontext bis zu 90 % möglich!
- Bei Fragen zur Antragstellung oder zur programmatischen Begleitung der Förderrichtlinie Elektromobilität stehen der Projektträger Jülich sowie NOW GmbH als Programmgesellschaft per E-Mail und Telefon zur Verfügung:
www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat
www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest
Ergänzend dazu kostenloses NOW-Online-Seminar „Beschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur“
- Donnerstag, 18. Februar 2021, 14:00-15:00 Uhr (WebEx)
- Es wird detailliert auf die Inhalte des neuen Förderaufrufs eingegangen - anschließend Fragenbeantwortung.
- Anmeldung: https://www.now-gmbh.de/aktuelles/veranstaltungen/now-online-seminar-beschaffung-von-battrieelektrischen-fahrzeugen-und-ladeinfrastruktur/
Zudem sind für 2021 noch weitere Fördermöglichkeiten für Elektromobilitätskonzepte sowie für die Beschaffung von Bussen und Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben vorgesehen.
Ergänzend der Link auf die NOW-Informationsseite:
Förderung private Ladesäulen
Mitte Oktober 2020 wurde das lang erwartete Bundes-Förderprogramm für private Ladesäulen bekannt gegeben.
Anträge können allerdings erst ab dem 24. November 2020 eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
Weitere Informationen vom Projektträger KfW finden Sie hier.
Ladesäulen im Gemeindegebiet
- Öko & Fair Umweltzentrum, Berengariastr. 5
- Backhaus Cramer, Unterbrunner Str. 17
- Backhaus Cramer, Starnberger Str. 18
- Kiefl Gartencenter in Gauting/Buchendorf, Neurieder Str. 53
- Zanker Gartencenter in Gauting/Buchendorf, Drahtwiese 1-3
- GRAIN-Entwicklungs gGmbH in Gauting/Hausen, Mühlthaler Weg 22
Energiespar-Förderprogramm der Gemeinde
Die Gemeinde fördert die Einrichtung von öffentlich zugänglichen, normgerechten Ladestationen für alle gängigen Ladesysteme.
Voraussetzung ist der Nachweis des Bezuges von Ökostrom.
Fördermöglichkeiten für die Beschaffung Elektrofahrzeuge (E-Autos)
Die Beschaffung von Elektrofahrzeugen (E-Autos) wird gefördert durch das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Steinkohleförderung/Anpassungsgeld -
Umweltbonus, Elektromobilität, Einfuhr
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
Detailierte Informationen sowie die dazugehörigen Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter:
http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html