Satzung zur
Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Gauting
Steuersätze
Jeder Hund muss innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde angemeldet werden.
Zur Anmeldung sind folgende Dokumente einzureichen:
Die Hundesteuermarke erhalten Sie zusammen mit dem Hundesteuerbescheid per Post. Wir empfehlen dort beiliegendes SEPA-Lastschriftenmandat zu erteilen, da von einer jährlichen Bescheiderstellung abgesehen wird.
Eine Registrierung oder Autorisierung
mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich.
Bitte beachten Sie die Anlagen-Anforderung zum Antrag
gemäß der unter Information (oberer Reiter) dargestellten Vorgaben.
Gerne können Sie für die Abbuchung der jährlichen Steuerfälligkeit eine Einzugsermächtigung erteilen, so dass für Sie keine zusätzlichen Säumnisgebühren entfallen. (Wir möchten Sie an dieser Stelle informieren, dass keine jährlichen Steuerbescheide zugesandt werden)
Bei Wegzug, Ableben oder sonstiger Abgabe muss jeder Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde abgemeldet werden. Ein entsprechender Nachweis, wie z.B. ein Kaufvertrag oder die Tierarztbestätigung, muss mit eingereicht werden.
Sollten hierüber keine Nachweise vorgelegt werden können, ist der Tag ausschlaggebend, an dem es der Gemeinde bekannt gegeben wurde.
Eine Registrierung oder Autorisierung
mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich.
Bei Verlust der Steuermarke erhalten Sie kostenlos eine Ersatzmarke.
Bitte kontaktieren Sie unser Steueramt
Entsprechend der Kampfhundeverordnung müssen in Kategorie II gelistete Hunde ein Gutachten eines Sachverständigen vorlegen, um ein gemeindliches Negativzeugnis zu erhalten. (weiterführende Informationen dazu finden Sie im BayernPortal)
Hierzu bitten wir Sie, in unserem Ordnungsamt - in Begleitung Ihres Hundes - das Gutachten persönlich vorzulegen.
Hundetoiletten
im Gemeindegebiet