Anmeldung einer Veranstaltung

  • Allgemeine Information

    Wer eine öffentliche Vergnügung/Veranstaltung durchführen will, muss dies der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

    Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Erteilung bzw. die Anzeige so rechtszeitig zu stellen, dass die zuständigen Behörden (Gemeinde Gauting und ggf. das Landratsamt) einen angemessener Zeitraum zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Verfügung haben. So können ggf. noch Unterlagen nachgereicht werden oder Einzelpunkte besprochen werden. Andernfalls kann die Genehmigung nicht erteilt werden.

    Für einen Antrag/bzw. eine Anmeldung sind folgende Angabe erforderlich:

    - Art der Veranstaltung
    - Örtlichkeit
    - Datum und Veranstaltungszeiten
    - Zahl der zugelassenen Teilnehmer bzw. der erwarteten Besucher

    Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige. 

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    Hinweis:
    Prüfen Sie bitte auch, ob Sie weitere Anträge benötigen. Diese können unter anderen beispielsweisse sein:

    (vorrübergehende) Gaststättenerlaubnis (bei Ausschank von alkoholischen Getränken gegen Entgelt)

    - oder Anträge zu verkehrsregelnde Maßnahmen, wenn die Veranstaltung im Straßenraum stattfindet

     

     

  • Veranstaltung anmelden

    Online Anzeiger einer öffentlichen Veranstaltung

    Für diesen Online-Dienste ist es erforderlich,
    dass Sie sich über den
    ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.

    PDF zum Download

    und postalischen Einreichen
     

Antrag auf Genehmigung einer Plakatierung zur Ankündigung der Veranstaltung

 

 

Antrag auf einen Infostand im öffentlichen Raum

 

 

 

persönlicher Ansprechpartner

Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen im Fachbereich Ordnungsamt gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.