Melderecht und Passwesen

Statusabfrage


Online Statusabfrage
Personalausweis und Pass

(eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig)

Meldebescheinigung online anfordern

Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine schriftliche Meldebescheinigung.
 


► Online eine Meldebescheinigung anfordern


 

Hinweise:

  • Mit diesem Dienst können Sie die Beantragung als PDF zum sofortigen Download (ohne Unterschrift) durchführen, diese ist für Sie kostenlos.
     
  • Für die postalische Zustellung mit Unterschrift der Behörde fallen Gebühren in Höhe von 5,00 € an. Im Rahmen des Online-Antragsformulars wird dieser Betrag unmittelbar fällig. Als Bezahlsystem werden Pgiropay und Einmallastschrift im Rahmen unseres Online-Portals angeboten.
    (Diese Gebühr wird auch erhoben, wenn Sie die Meldebescheinigung persönlich in unser Einwohnermeldeamt beantragen --> siehe hierzu BayernPortal)
     
  • Falls Sie die Meldebescheinigung zur Vorlage im Ausland / bei einer ausländischen Behörde benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an unser Einwohnermeldeamt.
  • Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht und deswegen nicht online möglich.
     
  • Da es sich hier um den Abgleich mit dem Meldezentralregister handelt, ist für diesen Online-Dienste ist es erforderlich, dass Sie sich über den ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.

 

 



Personalausweis und Passwesen

  • Informationen zur Antragsstellung

    Für deutsche Bürger besteht Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. 
    Bei einem Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Ausweises ist die persönliche Vorsprache gesetzlich vorgesehen. Einen Termin im Rathaus können Sie online über unseren Terminservice vereinbaren. Oder Sie ziehen vor Ort im Einwohnermeldeamt ein Ticket an unserem Automaten.

    Welche Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

    ► gültiges bisheriges Ausweisdokument

    ► Bitte nutzen Sie zur Anfertigung eines aktuellen biometrischen Lichtbildes die beiden Fotoautomaten im Rathaus (s. auch FAQ Neues Verfahren für Lichtbilder ab den 1. Mai 2025)

    ► Vorkasse (Bar- oder EC-Kartenzahlung möglich)


    Zusätzliche Anforderungen bei Minderjährigen
    (Hinweis: Personalausweise können mit Vollendung des 16. Lebensjahres alleine beantragt werde)

    ♦ Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters

    ♦ Zustimmung des 2. gesetzlichen Vertreters (Formular, siehe nachstehend)


     

    Weitere Informationen zum Personalausweis gibt es auch über

    das Bayern Portal
    und über das Personalausweisportal des Bundesministerium des Inneren und für Heimat

  • Zustimmungerklärung des gesetzlichen Vertreters (Formular)
  • Abholung der Ausweisdokumente

    Mit der Abholung der fertigen Ausweisdokumente können Sie auch eine vertrauenswürdige Person Ihrer Wahl beauftragen.

    Hierfür benötigt die Person bei der Abholung eine Vollmachtserklärung von Ihnen im Original unterschrieben.


    Vollmacht und Erklärung zur Abholung eines Ausweisdokuments 
    PDF-Formular zum Download


     

  • Ihr Ausweisdokument ist abgelaufen?

    Urlaubszeit ist Reisezeit - bitte denken Sie bei Ihrer Urlaubsplanung aber auch daran, die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente zu überprüfen und rechtzeitig neue zu beantragen.

    Sie wollen z.B. an einem Wochenende oder Feiertag verreisen und kurz vor der Abfahrt stellen Sie fest, dass Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist!

    In Ausnahmesituationen haben Sie die Möglichkeit über die Bundespolizei ein Reisedokument zu erhalten.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf www.bundespolizei.de 

     

  • Verlust von Ausweisdokumenten

    Der Verlust von Ausweisdokumenten muss bei der örtliche Polizeidienststelle oder beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gauting angezeigt werden.

    Im Falle eines Diebstahls wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten unverzüglich Anzeige.

Meldewesen

Wohnungsgeberbestätigung

Auskunfts- / Übermittlungssperre

  • Auskunftssperre (Information)

    Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre
    gemäß § 51 Bundesmeldegesetz

    Für diesen Antrag müssen Gründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der/dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlichen schutzwürdigen Interessen erwachsen kann (§ 51 Abs. 1 BMG)
     

     




persönlicher Ansprechpartner

Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des des Einwohnermeldeamtes in Gauting  gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.