Wahlen
- Alle Informationen rund um anstehende Wahlen in Bayern
Kommunalwahl 2026
Informationen zur Briefwahl für die Kommunalwahl 2026
Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedene Wege beantragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg.
Eine Antragstellung per Telefon ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen dürfen frühestens ab Montag, 16. Februar 2026 versendet werden. Das gilt unabhängig davon, wann Sie den Antrag stellen.
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Briefwahl beantragen
Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen ab sofort online über unsere Homepage beantragen unter: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/gauting/bsp_ewo_briefwahl/#/
Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig, damit sie rechtzeitig bei Ihnen ankommen.Eine Online-Beantragung ist bis 04.03.2026 möglich. Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich zu beantragen.
Nach dem 04.03.2026 kann nicht mehr gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl mit der Post zugestellt werden.Per Post beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post beantragen möchten, nutzen Sie bitte die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Senden Sie den Antrag frühzeitig ab, damit genügend Zeit für den Rückversand bleibt.
Alternativ können Sie auch ein separates Antragsformular verwenden: PDF-Antrag auf WahlunterlagenBitte melden Sie sich spätestens bis Montag, 4. März 2026, wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post erhalten möchten.
Geht Ihr Antrag später ein, können wir nicht gewährleisten, dass Sie die Unterlagen rechtzeitig erhalten.Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen ab Montag, 16. Februar 2026, persönlich abholen.
Die Abholung ist bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, möglich.Sie haben außerdem die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen, die Briefwahlunterlagen auszufüllen und sofort abzugeben.
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Briefwahl aus dem Ausland
Sie können auch aus dem Ausland per Briefwahl wählen. Wir senden Ihnen die Briefwahlunterlagen an Ihren Aufenthaltsort.
Bitte geben Sie hierfür zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in Gauting auch die Adresse im Ausland an, an die Ihre Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen.Bitte beachten Sie:
Die Versandzeiten ins Ausland sind häufig länger. Das gilt auch für den Rückversand.
Das Versandrisiko ins Ausland tragen Sie selbst. -
Ich habe meine Briefwahlunterlagen nicht erhalten – was tun?
Wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese nach acht Tagen noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Einwohnermeldeamt.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ab Montag, 16. Februar 2026, versendet werden dürfen.Wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post erhalten möchten, melden Sie sich bitte spätestens bis Montag, 4. März 2026.
Die Briefwahlunterlagen können außerdem bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.Falls Ihre Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, verloren gegangen sind oder nicht rechtzeitig zugestellt wurden, können Sie diese bis Samstag, 7. März 2026, 12 Uhr, im Einwohnermeldeamt als verloren melden.
Sie erhalten dort vor Ort neue Briefwahlunterlagen. -
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen abgegeben werden?
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 8. März 2026, um 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein.
Am Wahlwochenende können Sie die dafür vorgesehenen Wahlbriefkästen am Rathaus in Gauting sowie in Stockdorf am Harmsplatz 2-4 nutzen.
Dort können Sie Ihre Wahlbriefe bis Sonntag, 8. März 2026, 18 Uhr, einwerfen.Bitte beachten Sie:
Die Briefwahlunterlagen können nicht in den Wahlräumen abgegeben werden.
Sie können jedoch mit Ihrem Wahlschein im Wahlraum wählen, wenn Sie einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitbringen. -
Hilfe bei der Beantragung der Briefwahl
Sie können eine andere Person um Hilfe bitten, wenn Sie die Briefwahlunterlagen beantragen möchten.
Wichtig:
Der Antrag muss grundsätzlich von Ihnen selbst unterschrieben werden. Eine andere Person darf den Antrag nicht ohne Vollmacht unterschreiben.Mögliche Unterstützung:
- Eine andere Person kann Ihnen helfen, den Online-Antrag auszufüllen. Beim Online-Antrag ist keine Unterschrift erforderlich.
- Sie können sich beim Ausfüllen des Formulars auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung helfen lassen. Der Antrag muss jedoch von Ihnen selbst unterschrieben werden.
- Soll eine andere Person den Antrag für Sie unterschreiben, ist dafür eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Eine Generalvollmacht, eine Vollmacht für behördliche Angelegenheiten oder ein Betreuerausweis mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden“ ist ausreichend. -
Vollmacht zum Abholen der Briefwahlunterlagen
Möchten Sie eine andere Person bitten, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Nutzen Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Dort unterschreiben Sie oben beim „Antrag auf einen Wahlschein“ und unten bei der „Vollmacht zum Abholen“. - Alternativ können Sie eine handschriftliche Vollmacht verfassen. Darin müssen Ihr Name, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum sowie die Daten der bevollmächtigten Person enthalten sein. Die Vollmacht muss von Ihnen unterschrieben sein.
Beispiel für eine Vollmacht:
Ich, (Vorname, Nachname), beantrage hiermit die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2026.
Ich bin am (Datum) geboren und wohne in (Adresse).
Ich bevollmächtige (Vorname, Nachname), die Briefwahlunterlagen für mich abzuholen.Unterschrift
- Nutzen Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
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Hilfe beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen
Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht selbst ausfüllen können, dürfen Sie eine Hilfsperson bestimmen.
- Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie muss auf dem Wahlschein die Versicherung an Eides statt ausfüllen und unterschreiben.
- Die Hilfsperson darf Ihre Wahlentscheidung nicht beeinflussen und muss das Wahlgeheimnis wahren.
Wichtig:
Niemand darf für eine andere Person wählen, und es darf auch niemand stellvertretend für Sie wählen.
Bitte beachten Sie:
Sie können die Briefwahlunterlagen erst ab Montag, den 16. Februar 2026 persönlich abholen.
Die Abholung ist bis Freitag, den 6. März 2026, 15:00 Uhr möglich.
Auch dürfen die Briefwahlunterlagen frühestens ab Montag, den 16. Februar 2026 versendet werden.
Informationen zur Kommunalwahl 2026 für Parteien und Wählergruppen
Parteien und Wählergruppen finden hier alle weiteren Informationen zur Kommunalwahl 2026.
Wir suchen freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 8. März 2026
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
Wahlberechtigt ist, wer:
1. die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzt (Unionsbürger),
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
3. seit mindestens zwei Monaten vor dem Wahltag seinen oder ihren Lebensmittelpunkt im jeweiligen Wahlkreis hat,
4. nicht nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Aufwandsentschädigung
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten eine Entschädigung in Höhe von:
100 € für den Wahltag am Sonntag, den 8. März 2026.
40 € für Montag, den 9. März 2026.
60 € für eine mögliche Stichwahl am Sonntag, den 22. März 2026.
Bescheinigung für den Arbeitgeber
Auf Anfrage erhalten Sie eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber für den Montag zwecks einer Arbeitsbefreiung / einer Erstattung der Lohnkosten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen und ein Erklärvideo sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zu finden: Kommunalwahlen: StMI
Warum sollte ich mich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren?
- Sie nehmen aktiv an der Demokratie teil. Da Wahlen in Deutschland von unabhängigen Wahlorganen und nicht von der normalen staatlichen Verwaltung durchgeführt werden, benötigt es viele freiwillige Helferinnen und Helfer. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahlen durch das Volk und sind daher ein wichtiger Teil des Wahlverfahrens.
- Sie arbeiten eng mit anderen engagierten Bürgerinnen und Bürgern im Team zusammen.
- Es werden keine Vorkenntnisse benötigt.
Aufgaben
- Überprüfung der Personalien
- Ausgabe der Stimmzettel
- Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahllokal
- Führung des Wählerverzeichnisses
- Auszählen der Stimmzettel nach Schließung des Wahllokals
Der Wahlvorstand besteht aus:
- Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteherin oder stellvertretender Wahlvorsteher
- Schriftführerin oder Schriftführer, stellvertretende Schriftführerin oder stellvertretender Schriftführer
- 2 bis 4 Beisitzerinnen oder Beisitzer
Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen die Einsätze im Schichtdienst. Die genauen Einsatzzeiten werden im Voraus mit dem Wahlvorstand abgestimmt.
Wichtig: Die Positionen Wahlvorsteher, Schriftführer und mindestens ein Beisitzer müssen während der gesamten Wahlzeit besetzt sein. Nach Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr helfen Sie beim Auszählen der Stimmen und prüfen die Gültigkeit der Stimmen.
Weiterführende rechtliche Informationen zur Berufung zum Wahlhelfer (BayernPortal)
Als freiwillige Wahlhelfer/Wahlhelferin melden
- Online-Meldung
für diesen Service müssen Sie sich nicht registrieren: einfach die Online-Felder ausfüllen und absenden.
Kontakt für Rückfragen
Für Termine und weitere Informationen zu Briefwahlunterlagen und Wahlbenachrichtigungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes zur Verfügung: Tel.: 089 / 89337 - 220, post.einwohnermeldeamt@gauting.de.
Fragen rund um das Wahlrecht oder um die Meldung als Wahlhelfer beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes: Tel.: 089 / 89337 - 221, post.wahlen@gauting.de (nur vor anstehenden Wahlen, bei allgemeinen Fragen unabhängig von konkreten Wahlen nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse post.ordnungsamt@gauting.de).
Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten.