Haerlin'sche und Ludwig und Marie Therese-Sozialstiftung

Allgemeine Informationen

Aufgabe der Stiftung


Die Haerlin’sche und Ludwig und Marie Therese-Sozialstiftung hilft Gautinger Bürgerinnen und Bürgern in wirtschaftlichen und persönlichen Notlagen, soweit niemand anders eine Hilfe gewährt.

In der Stiftungssatzung sind als Berechtigte genannt: „Bedürftige, die in der Gemeinde Gauting ihren Wohnsitz haben und die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.“

 

  • Historisches

    Die Haerlin’sche und Ludwig und Marie Therese-Sozialstiftung ist im Jahr 1977 aus der Zusammenlegung der ehemaligen Haerlin’schen Kinderfürsorgestiftung und der gemeindlichen Ludwig und Marie Therese-Stiftung entstanden.

    Unter dem Eindruck der unvorstellbaren Not nach dem 1. Weltkrieg gründete Herr Kommerzienrat Julius Haerlin am 17.01.1919 die Haerlin’sche Kinderfürsorgestiftung mit dem Ziel, hilfsbedürftigen Mitbürgern, insbesondere Kindern zu helfen.

    Andere, die die Gemeinschaft aller Bürger als eine Solidargemeinschaft ansahen, folgten diesem Beispiel und richteten die Ludwig und Marie Therese-Stiftung ein. Beide Stiftungen halfen über Jahre notleidenden Bürgern.

    Beide Stiftungen hatten aber auch durch die Inflation nach dem 1. Weltkrieg und durch die Währungsumstellung nach dem 2. Weltkrieg ihr Kapital nahezu verloren. Zeitweise drohte die Auflösung, weil nach dem Stiftungsgesetz nur Stiftungen aufrechterhalten werden dürfen, die ihren Zweck „nachhaltig“ zu erfüllen vermögen. Nur die Zusammenlegung konnte ihren Untergang noch abwenden.

Förderungen und Zuschüsse

Wie erhalte ich einen Zuschuss?

Ein Zuschuss aus der Haerlin’schen und Ludwig und Marie Therese-Sozialstiftung kann auf Antrag gewährt werden.

Die Leistungsfähigkeit ist abhängig von Erträgen von dem Stiftungsvermögen und dem Spendenaufkommen.

Bewilligt und verwaltet wird die Zuschusszahlung der Haerlin`schen und Ludwig und Marie-Therese-Stiftung durch die Gemeinde Gauting.

Einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss aus der Stiftung besteht nicht, auch wenn die Voraussetzungen nach den Richtlinien erfüllt werden oder in der Vergangenheit bereits ein Zuschuss gewährt worden ist.

 

  • Einmalige Zuschüsse


    Zur Unterstützung von einmaligen Sonderausgaben (z.B. Klassenfahrten, Anschaffung einer Brille, Zahnbehandlung) kann die Haerlin`sche Ludwig und Marie-Therese-Sozialstiftung bei Nachweis der Bedürftigkeit einen Zuschuss gewähren.

    Ein Zuschuss der Haerlin`sche und Ludwig und Marie Therese-Sozialstiftung ist nachrangig zu leisten. Alle vorrangigen staatlichen Pflichtleistungen sind vorab zu überprüfen und in Anspruch zu nehmen.
     

  • Kommunaler Mietzuschuss


    Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens kann die Haerlin`sche Ludwig und Marie-Therese-Sozialstiftung bei Nachweis der Bedürftigkeit einen Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum als freiwillige soziale Leistung (Kommunaler Mietzuschuss) gewähren.

    Ein Zuschuss der Haerlin`sche und Ludwig und Marie Therese-Sozialstiftung ist nachrangig zu leisten. Alle vorrangigen staatlichen Pflichtleistungen sind vorab zu überprüfen und in Anspruch zu nehmen.

     

  • Zuschüsse Kinderbetreuung und Essensgeld


    Die Haerlin`sche und Ludwig und Marie Therese-Sozialstiftung kann bei Nachweis der Bedürftigkeit
     

    • Zuschüsse zur Kinderbetreuung und
    • Zuschüsse zum Essensgeld in der Kinderbetreuungseinrichtung gewähren.


    Ein Zuschuss der Haerlin`sche und Ludwig und Marie Therese-Sozialstiftung ist nachrangig zu leisten. Alle vorrangigen staatlichen Pflichtleistungen sind vorab zu überprüfen und in Anspruch zu nehmen.
     

     

 

 

Spenden

Auch in Zukunft wird die Stiftung wichtige Aufgaben zu erfüllen haben. Sie ist daher nach wie vor immer wieder auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Wie sehr sich auch die Gautinger ihrer Stiftung verbunden fühlen, lässt sich allein schon am jährlichen Spendenaufkommen ablesen. Die Spendenaufrufe bringen seit Jahren ca. 15.000 €. Dieser Betrag und die Erlöse aus dem Stiftungsvermögen erlauben es Jahr für Jahr etwa 50.000 € an hilfsbedürftige Gautinger Bürgerrinnen und Bürger zu verteilen.

 Spendenkonto
 Kreissparkasse Starnberg
 IBAN  DE49 7025 0150 0620 0007 60
 BIC    BYLADEM1KMS

Der Betrag kommt zu 100 % den in Not geratenen Menschen zugute. Ihre Spende ist steuerabzugsfähig. Nach jeder Geldzuwendung erhalten Sie (oder der spendende Dritte) eine Stiftungs- oder Spendenbescheinigung für Ihr Finanzamt.

Kontakt

Allgemeine Anfragen:

 

Frau Alexandra Heckl
Leitung Geschäftsbereich 5: Kinder, Jugend, Schulen und Soziales
Tel. 089/89337-163
E-Mail: Alexandra.Heckl@gauting.de

 

Anträge auf Zuschüsse:

 

Frau Cornelia Hollstein
Fachbereich 52 Renten und Soziales
Tel. 089/89337-121
Cornelia.Hollstein@gauting.de


Frau Daniela Kaindl
Fachbereich 52 Renten und Soziales
Tel. 089/89337-122
Daniela.Kaindl@gauting.de