Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine schriftliche Meldebescheinigung.
Für die einfache oder erweiterte Meldebescheinigung fallen Kosten in Höhe von 5,00 Euro an. Im Rahmen des Online-Antragsformulars wird dieser Betrag unmittelbar fällig. Als Bezahlsystem werden Pgiropay und Einmallastschrift im Rahmen unseres Online-Portals angeboten.
Für deutsche Bürger besteht Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Bei einem Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Ausweises ist die persönliche Vorsprache gesetzlich vorgesehen.
Welche Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
► gültiges bisheriges Ausweisdokument
► aktuelles biometrisches Passbild (dieses darf nicht älter als 6 Monate sein)
► Vorkasse (Bar- oder EC-Kartenzahlung möglich)
Zusätzliche Anforderungen bei Minderjährigen
(Hinweis: Personalausweise können mit Vollendung des 16. Lebensjahres alleine beantragt werde)
♦ Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters
♦ Zustimmung des 2. gesetzlichen Vertreters (Formular, siehe nachstehend)
Weiterführende Informationen rund ums Pass und Meldewesen (Linksammlung)
[Verborgen]
zum Personalausweis über Bayern Portal
und über das Personalausweisportal
⇒ weitere Informationen zum Reisepass über Bayern Portal
⇒ weitere Informationen zum Kinderreisepass über Bayern Portal
► Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreter zum Antrag eines Ausweisdokuments
PDF-Formular zum Download
Mit der Abholung der fertigen Ausweisdokumente können Sie auch eine vertrauenswürdige Person Ihrer Wahl beauftragen.
Hierfür benötigt die Person bei der Abholung eine Vollmachtserklärung von Ihnen im Original unterschrieben.
Vollmacht und Erklärung zur Abholung des Personalausweises
PDF-Formular zum Download
Vollmacht und Erklärung zur Abholung eines Ausweisdokuments
PDF-Formular zum Download
Sie wollen z.B. an einem Wochenende oder Feiertag verreisen und kurz vor der Abfahrt stellen Sie fest, dass Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist!
In Ausnahmesituationen haben Sie die Möglichkeit über die Bundespolizei ein Reisedokument zu erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.bundespolizei.de
Der Verlust von Ausweisdokumenten muss bei der örtliche Polizeidienststelle oder beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gauting angezeigt werden.
Im Falle eines Diebstahls wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten unverzüglich Anzeige.
Informationen rund um die authentifizierung mit dem Personalausweis finden Sie auf folgenden externen Webseiten
Die nachträgliche Sperrung oder Freischaltung der Online-Funktion im Personalausweis ist im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gauting möglich.
Jede Person ab dem 16. Lebensjahr ist gemäß Bundesmeldegesetz verpflichtet, einen Umzug binnen 14 Tagen anzuzeigen und sich persönlich bei der Meldebehörde anzumelden. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache im zuständlichen Einwohnermeldeamt notwendig.
Weiterführende Informationen über die Wohnsitz-Anmeldung finden Sie im BayernPortal.
►Anmeldung bei der Meldebehörde
(zum Vorbereiten, Ausdrucken und Mitnehmen zur persönlichen Vorsprache)
► Formular Umzugsmeldung innerhalb der Gemeinde
(zum Vorbereiten, Ausdrucken und Mitnehmen zur persönlichen Vorsprache)
► Anmeldung bei weiteren Wohnungen im Inland
oder Änderung der Hauptwohnung
(zum Ausdrucken und Mitnehmen zur persönlichen Vorsprache)
Für die Abmeldung ins Ausland ist keine persönliche Vorsprache notwendig.
Dies können Sie hier bequem mit unserem Online-Dienst mit ePA-Ausweis durchführen.
Für diesen Online-Dienste ist keine Anmeldung erforderlich,
Sie benötigen Ihren Ausweis und die Ausweisnummer
nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
(muss seit dem 01.11.2015 bei der Anmeldung ausgefüllt vorliegen)
weitere Informationen zur Wohnungsgeberbestätigung (Wohnungsgeberbescheinigung) finden Sie im BayernPortal
Für diesen Online-Dienste ist es erforderlich, dass Sie sich über den
ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.
Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre
gemäß § 51 Bundesmeldegesetz
Für diesen Antrag müssen Gründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der/dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlichen schutzwürdigen Interessen erwachsen kann (§ 51 Abs. 1 BMG)
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
nach dem Bundesmeldegesetz § 50 Bundesgesetz
Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen - z.B. Adressbuchverlage - zu widersprechen. (Alle ausgeschlossenen Zielgruppen können Sie ausführlich dem Formular entnehmen.)
eine Registrierung oder Autorisierung ist nicht erforderlich
zum Download und postalischen Einreichen
Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des des Einwohnermeldeamtes in Gauting gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.