Melderecht und Passwesen
Formulare und Online-Dienste zu den Themenbereichen:
- Online Statusabfrage
Bearbeitungsstand Antrag neuer Pass- und Personalausweis
- Personalausweis und Passwesen
- Antragstellung
- Abholung
- weiterführende Informationen
Statusabfrage
- Online Statusabfrage Personalausweis und Pass
(eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig)
Personalausweis und Passwesen

Antragsstellung
Für deutsche Bürger besteht Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Bei einem Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Ausweises ist die persönliche Vorsprache gesetzlich vorgesehen.
Welche Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- gültiges bisheriges Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Passbild (dieses darf nicht älter als 6 Monate sein)
- Vorkasse (Bar- oder EC-Kartenzahlung möglich)
Zusätzliche Anforderungen bei Minderjährigen
(Hinweis: Personalausweise können mit Vollendung des 16. Lebensjahres alleine beantragt werde)
- Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters
- Zustimmung des 2. gesetzlichen Vertreters (Formular, siehe nachstehend)

- Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreter zum Antrag eines Ausweisdokuments
PDF-Formular zum Download

Abholung der Ausweisdokumente
Mit der Abholung der fertigen Ausweisdokumente können Sie auch eine vertrauenswürdige Person Ihrer Wahl beauftragen.
Hierfür benötigt die Person bei der Abholung eine Vollmachtserklärung von Ihnen im Original unterschrieben.

- Vollmacht und Erklärung zur Abholung des Personalausweises
PDF-Formular zum Download

- Vollmacht und Erklärung zur Abholung eines Ausweisdokuments
PDF-Formular zum Download

Weiterführende Informationen
(Rechtsgrundlage, Kosten, Verfahren) zu Reisedokumenten finden Sie:

- zum Personalausweis über Bayern Portal
und über das Personalausweisportal - weitere Informationen zum Reisepass über Bayern Portal
- weitere Informationen zum Kinderreisepass über Bayern Portal
sowie
Meldewesen
An- und Ummeldung
Jede Person ab dem 16. Lebensjahr ist gemäß Bundesmeldegesetz verpflichtet, einen Umzug binnen 14 Tagen anzuzeigen und sich persönlich bei der Meldebehörde anzumelden. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache im zuständlichen Einwohnermeldeamt notwendig.
Was wird benötigt?
- gültige Ausweisdokumente (Personalausweis/Pass) aller Neubürger
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG (Bundesmeldegesetz)
- Zuzugsadresse (Inland/Ausland)
- Vollmacht für die Anmeldung von Familienangehörigen

- Anmeldung bei der Meldebehörde
(zum Vorbereiten, Ausdrucken und Mitnehmen zur persönlichen Vorsprache)

- Formular Umzugsmeldung innerhalb der Gemeinde
(zum Vorbereiten, Ausdrucken und Mitnehmen zur persönlichen Vorsprache)

- Anmeldung bei weiteren Wohnungen im Inland
oder Änderung der Hauptwohnung
(zum Vorbereiten, Ausdrucken und Mitnehmen zur persönlichen Vorsprache)
Abmeldung ins Ausland
Für die Abmeldung ins Ausland ist keine persönliche Vorsprache notwendig.
Dies können Sie hier bequem mit unserem Online-Dienst mit ePA-Ausweis durchführen.
- zum Online-Antrag Abmeldung ins Ausland
Für diesen Online-Dienste ist es erforderlich, dass Sie sich über den
ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.

- PDF-Formular - Abmeldung ins Ausland
zum Download und postalischen Einreichen
Wohnungsgeberbescheinigung
nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
(muss seit dem 01.11.2015 bei der Anmeldung ausgefüllt vorliegen)
- zur Online-Wohnungsgeberbescheinigung
Für diesen Online-Dienste ist es erforderlich, dass Sie sich über den
ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.

- Wohnungsgeberbescheinigung
zum Download und zur Mitgabe an den Mieter zur Anmeldung
Auskunfts- / Übermittlungssperre

Auskunftssperre
Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre
gemäß § 51 Bundesmeldegesetz
Für diesen Antrag müssen Gründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der/dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlichen schutzwürdigen Interessen erwachsen kann (§ 51 Abs. 1 BMG)
- Auf Grund der Sensibilität und der Nachweispflicht ist hier ein persönliches Gespräch in unseren Räumen erforderlich. Sollten Sie dies in einem geschützten Rahmen außerhalb unserer Öffnungzeiten bevorzugen, können Sie gerne einen Termin mit dem Geschäftsbereichsleiter vom Amt Öffentliche Sicherheit und Ordnung vereinbaren.

Übermittlungssperre
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
nach dem Bundesmeldegesetz § 50 Bundesgesetz
Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen - z.B. Adressbuchverlage - zu widersprechen. (Alle ausgeschlossenen Zielgruppen können Sie ausführlich dem Formular entnehmen.)
- Hierfür benötigen Sie keine Begründung, sondern können dies - nach eigener Entscheidung - einrichten, wenn Sie dies wollen.
- Online Antrag - Übermittlungssperre beantragen
eine Registrierung oder Autorisierung mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich

- PDF-Formular Übermittlungssperre
zum Download und postalischen Einreichen
persönlicher Ansprechpartner
Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes in Gauting gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.