Soziales
Formulare und Online-Dienste zu sozialen Themen
- Grundsicherung, Wohngeld - Wirtschaftliche Leistungen
(Landratsamt Starnberg)
- Antrag auf auf Hilfe zur Pflege bei stationärer Unterbringung
sowie Eingliederungshilfen
(Bezirk Oberbayern)
- Betreuungsrecht/ Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht
(Bundesministerium der Justiz)
- weitere freiwillige Leistungen und Service-Angebote
- Ansprechpartner in der Verwaltung aus dem Bereich Sozialwesen und Stiftungsangelegenheiten

- weiter zur Rubrik Schwerbehinderung
Grundsicherung, Wohngeld (wirtschaftliche Hilfen)
Gerne beraten wir Sie rund um das Thema wirtschaftliche Hilfen. Vereinbaren Sie hierzu bitte mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Sozialberatung einen Beratungstermin.
Online Informationen sowie ein umfängliches Formularangebot rund um die Grundsicherung und Wirtschaftliche Hilfen:
- allgemeines zur Sozialhilfe
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (sowie Eingliederungshilfen)
- Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienstleistende
- Wohngeld
- Leistungen für Asylbewerber
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
erhalten Sie beim Landratsamt Starnberg
- Klicken Sie hier,
um zur externen Seite - Landratsamts Starnberg, Wirtschaftliche Hilfen zu gelangen.
Hilfen für Menschen mit Behinderungen sowie für alte und pflegebedürftige Menschen.
Informationen und Formularangebot Hilfen für Menschen mit Behinderungen sowie für alte und pflegebedürftige Menschen wie beispielsweie
- stationäre Unterbringung,
- Leistungen im Pflegefall,
- Wiedereingliederungs- und REHA-Maßnahmen
erhalten Sie beim Bezirk Oberbayern. (überörtlicher Träger der Sozialhilfe)
- Klicken Sie hier,
um zur externen Seite - Bezirk Oberbayern zu gelangen.
Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Versorgevollmacht
Alle Informationen und Formularangebot zum Thema
- Betreungsrecht
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
bietet Ihnen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Freiwillige Leistungen und Service-Angebote
Die Haerlin`sche und Ludwig und Marie Therese-Sozialstiftung kann bei Nachweis der Bedürftigkeit
gewähren.
Ein Zuschuss der Haerlin`sche und Ludwig und Marie Therese-Sozialstiftung ist nachrangig zu leisten. Alle vorrangigen staatlichen Pflichtleistungen sind vorab zu überprüfen und in Anspruch zu nehmen.
weitere soziale Unterstützungs-Angebote
im Gemeindegebiet finden Sie auf unseren fortführenden Seiten
persönlicher Ansprechpartner
Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der im Bereich Sozialwesen und Stiftungsverwaltung gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.