Wahlen

Briefwahl beantragen

Weiterführende rechtliche Informationen zum Thema Briefwahl beantragen (BayernPortal)

Anmeldung als freiwilliger Wahlhelfer/Wahlerhelferin

Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein; in der Regel werden auch für überörtliche (landesweite) Wahlen nur die Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde als Wahlhelfer berufen.

Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
  • bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet
  • bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie Bürgerentscheiden: Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis
  • bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger)
  • bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: Deutsche

Wenn Sie Bewerber bei o. g. Landtags- und Bezirkswahl bzw. (stv.) Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder Mitglied eines anderen Wahlorgans sein, ist keine Mitwirkung im Wahlvorstand nicht möglich; Art. 7 Abs. 3 LWG)

Weiterführende rechtliche Informationen zur Berufung zum Wahlhelfer (BayernPortal)

  • Online-Meldung
    für diesen Service müssen sie sich nicht registrieren -
    die Online-Felder ausfüllen und  absenden.

 

 

persönlicher Ansprechpartner

Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes (Briefwahlunterlagen/ Wahlbenachrichtigung) sowie dem Wahlamt (Meldung Wahlhelfer / wahlrechtliche Fragen) gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.