Anmeldung einer Veranstaltung
-
Allgemeine Information
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung wegen nicht fristgerechter Erstattung der Anzeige für eine öffentliche Veranstaltung (kürzer als eine Woche vorher) motorsportliche Veranstaltung einer Veranstaltung, die in nicht dafür bestimmten Anlagen stattfinden soll, mit mehr als 1.000 Besuchern zugleich
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.
Der Gebührenrahmen für die Erteilung einer Erlaubnis für eine motorsportliche Veranstaltung beträgt 30 bis 1.250 EURO (Tarif-Nr. 2.II.1/3 des Kostenverzeichnisses); dazu kommen noch etwaige Auslagen.
-
Veranstaltung anmelden
Online Anzeiger einer öffentlichen Veranstaltung
Für diesen Online-Dienste ist es erforderlich,
dass Sie sich über den
ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.PDF zum Download
und postalischen Einreichen
Antrag auf Genehmigung einer Plakatierung zur Ankündigung der Veranstaltung
-
Antrag auf die Genehmigung einer Plakatierung
Antrag auf eine Genehmigung einer Plakatierung
Eine Registrierung oder Autorisierung mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich.
PDF zum Download
und postalischen Einreichen
Antrag auf einen Infostand im öffentlichen Raum
-
Antrag auf die Genehmigung eines Informationsstandes im öffentlichen Raum
Antrag auf eine Genehmigung eines Informationsstandes im öffentlichen Raum
Eine Registrierung oder Autorisierung mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich.

persönlicher Ansprechpartner
Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen im Fachbereich Ordnungsamt gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.