Wahlen

- alle Informationen rund um
anstehende Wahlen in Bayern
Briefwahl beantragen
Ab sofort können Sie für die anstehende Landtags- und Bezirkswahl 2023 am 08.10.2023 Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Bekanntmachung des Wahlkreisleiters für den Wahlkreis Oberbayern
(Berichtigung)

- Selbstverständlich können Sie auch persönlich die Wahl-Unterlagen in unserem Einwohnermeldeamt zu den üblichen Öffnungszeiten abholen.
Die Abholung von Briefwahlunterlagen ist auch Mittwochs von 08:00 bis 12:00 Uhr im Einwohnermeldeamt möglich (andere Dienstleistungen können in dieser Zeit NICHT erbracht werden).
Weiterführende rechtliche Informationen zum Thema Briefwahl beantragen (BayernPortal)
Wir suchen auch noch freiwillige Wahlhelfer/Wahlerhelferin
Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
- bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet
- bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie Bürgerentscheiden: Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis
- bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger)
- bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: Deutsche
- Wenn Sie Bewerber bei o. g. Landtags- und Bezirkswahl bzw. (stv.) Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder Mitglied eines anderen Wahlorgans sein, ist eine Mitwirkung im Wahlvorstand nicht möglich; Art. 7 Abs. 3 LWG)
Vergütung:
- Als Wahlhelfer erhalten Sie eine Wahlhelferentschädigung von 80,00 Euro.
Weiterführende rechtliche Informationen zur Berufung zum Wahlhelfer (BayernPortal)
- Online-Meldung
für diesen Service müssen sie sich nicht registrieren -
die Online-Felder ausfüllen und absenden.

persönlicher Ansprechpartner
Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes (Briefwahlunterlagen/ Wahlbenachrichtigung) sowie dem Wahlamt (Meldung Wahlhelfer / wahlrechtliche Fragen) gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.