Wahlen
- Alle Informationen rund um anstehende Wahlen in Bayern
Kommunalwahl 2026
Ergebnisse der Kommunalwahl 2026 vom 8. März 2026
Bei der Wahl zum Ersten Bürgermeister am 8. März 2026 hat kein Bewerber die erforderliche Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht.
Daher findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt.
Ergebnisse der Bürgermeister-Stichwahl vom 22. März 2026
Bekanntmachung zur Stichwahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
am Sonntag, 22. März 2026
Bekanntmachung zur Erteilung von Wahlscheinen für die Stichwahl zum Ersten Bürgermeister 2026 und den Sonderöffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes
Bekanntmachung 0240/0250/GB3/GK vom 17.03.2026
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Stichwahl zum Ersten Bürgermeister und der Wahl des Gemeinderates
Bekanntmachung 0240/0250/GB3/GK vom 17.03.2026
Informationen zur Briefwahl für die Kommunalwahl 2026
Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedene Wege beantragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg.
Eine Antragstellung per Telefon ist nicht möglich.
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Briefwahl beantragen
Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen ab sofort online über unsere Homepage beantragen unter: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/gauting/bsp_ewo_briefwahl/#/
Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig, damit sie rechtzeitig bei Ihnen ankommen.Eine Online-Beantragung ist bis 17.03.2026, 12:00 Uhr möglich. Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich zu beantragen.
Per Post beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post beantragen möchten, nutzen Sie bitte die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Senden Sie den Antrag frühzeitig ab, damit genügend Zeit für den Rückversand bleibt.
Alternativ können Sie auch ein separates Antragsformular verwenden.Bitte beantragen Sie Ihre Unterlagen frühzeitig. Nach dem 17.03.2026 kann nicht mehr gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl mit der Post zugestellt werden.
Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen ab Donnerstagnachmittag (12. März 2026) persönlich abholen.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen, die Briefwahlunterlagen auszufüllen und sofort abzugeben.
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Briefwahl aus dem Ausland
Sie können auch aus dem Ausland per Briefwahl wählen. Wir senden Ihnen die Briefwahlunterlagen an Ihren Aufenthaltsort.
Bitte geben Sie hierfür zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in Gauting auch die Adresse im Ausland an, an die Ihre Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen.Bitte beachten Sie:
Die Versandzeiten ins Ausland sind häufig länger. Das gilt auch für den Rückversand.
Das Versandrisiko ins Ausland tragen Sie selbst. -
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen abgegeben werden?
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 22. März 2026, um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.
Am Wahlwochenende können Sie die dafür vorgesehenen Wahlbriefkästen am Rathaus in Gauting sowie in Stockdorf am Harmsplatz 2-4 nutzen.
Dort können Sie Ihre Wahlbriefe bis Sonntag, 22. März 2026, 18:00 Uhr einwerfen.Bitte beachten Sie:
Die Briefwahlunterlagen können nicht in den Wahlräumen abgegeben werden.
Sie können jedoch mit Ihrem Wahlschein im Wahlraum wählen, wenn Sie einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitbringen. -
Hilfe bei der Beantragung der Briefwahl
Sie können eine andere Person um Hilfe bitten, wenn Sie die Briefwahlunterlagen beantragen möchten.
Wichtig:
Der Antrag muss grundsätzlich von Ihnen selbst unterschrieben werden. Eine andere Person darf den Antrag nicht ohne Vollmacht unterschreiben.Mögliche Unterstützung:
- Eine andere Person kann Ihnen helfen, den Online-Antrag auszufüllen. Beim Online-Antrag ist keine Unterschrift erforderlich.
- Sie können sich beim Ausfüllen des Formulars auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung helfen lassen. Der Antrag muss jedoch von Ihnen selbst unterschrieben werden.
- Soll eine andere Person den Antrag für Sie unterschreiben, ist dafür eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Eine Generalvollmacht, eine Vollmacht für behördliche Angelegenheiten oder ein Betreuerausweis mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden“ ist ausreichend. -
Vollmacht zum Abholen der Briefwahlunterlagen
Möchten Sie eine andere Person bitten, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Nutzen Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Dort unterschreiben Sie oben beim „Antrag auf einen Wahlschein“ und unten bei der „Vollmacht zum Abholen“. - Alternativ können Sie eine handschriftliche Vollmacht verfassen. Darin müssen Ihr Name, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum sowie die Daten der bevollmächtigten Person enthalten sein. Die Vollmacht muss von Ihnen unterschrieben sein.
Beispiel für eine Vollmacht:
Ich, (Vorname, Nachname), beantrage hiermit die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2026.
Ich bin am (Datum) geboren und wohne in (Adresse).
Ich bevollmächtige (Vorname, Nachname), die Briefwahlunterlagen für mich abzuholen.Unterschrift
- Nutzen Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
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Hilfe beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen
Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht selbst ausfüllen können, dürfen Sie eine Hilfsperson bestimmen.
- Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie muss auf dem Wahlschein die Versicherung an Eides statt ausfüllen und unterschreiben.
- Die Hilfsperson darf Ihre Wahlentscheidung nicht beeinflussen und muss das Wahlgeheimnis wahren.
Wichtig:
Niemand darf für eine andere Person wählen, und es darf auch niemand stellvertretend für Sie wählen.
Kontakt für Rückfragen
Für Termine und weitere Informationen zu Briefwahlunterlagen und Wahlbenachrichtigungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes zur Verfügung: Tel.: 089 / 89337 - 220, post.einwohnermeldeamt@gauting.de.
Fragen rund um das Wahlrecht oder um die Meldung als Wahlhelfer beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes: Tel.: 089 / 89337 - 221, post.wahlen@gauting.de (nur vor anstehenden Wahlen, bei allgemeinen Fragen unabhängig von konkreten Wahlen nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse post.ordnungsamt@gauting.de).
Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten.