Wahlen

Weiterführende rechtliche Informationen zum Thema Briefwahl beantragen (BayernPortal)

Parteien oder Wählergruppen, die in der Gemeinde Gauting Wahlvorschläge einreichen möchten, erhalten auf Anfrage eine Informationsmappe zur Aufstellung für den Gemeinderat sowie für das Amt der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten Bürgermeisters. 

Als Wahlhelfer melden

Wir suchen freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 8. März 2026

Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.

Wahlberechtigt ist, wer:

1. die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzt (Unionsbürger),
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
3. seit mindestens zwei Monaten vor dem Wahltag seinen oder ihren Lebensmittelpunkt im jeweiligen Wahlkreis hat,
4. nicht nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Aufwandsentschädigung

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten eine Entschädigung in Höhe von:

100 € für den Wahltag am Sonntag, den 8. März 2026.

60 € für eine mögliche Stichwahl am Sonntag, den 22. März 2026.


Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen und ein Erklärvideo sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integratioin zu finden: Kommunalwahlen: StMI

Warum sollte ich mich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren?

  • Sie nehmen aktiv an der Demokratie teil. Da Wahlen in Deutschland von unabhängigen Wahlorganen und nicht von der normalen staatlichen Verwaltung durchgeführt werden, benötigt es viele freiwillige Helferinnen und Helfer. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahlen durch das Volk und sind daher ein wichtiger Teil des Wahlverfahrens.
  • Sie arbeiten eng mit anderen engagierten Bürgerinnen und Bürgern im Team zusammen.
  • Es werden keine Vorkenntnisse benötigt.

Aufgaben

  • Überprüfung der Personalien
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahllokal
  • Führung des Wählerverzeichnisses
  • Auszählen der Stimmzettel nach Schließung des Wahllokals

Der Wahlvorstand besteht aus:

  • Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteherin oder stellvertretender Wahlvorsteher
  • Schriftführerin oder Schriftführer, stellvertretende Schriftführerin oder stellvertretender Schriftführer
  • 2 bis 4 Beisitzerinnen oder Beisitzer

Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen die Einsätze im Schichtdienst. Die genauen Einsatzzeiten werden im Voraus mit dem Wahlvorstand abgestimmt. 

Wichtig: Die Positionen Wahlvorsteher, Schriftführer und mindestens ein Beisitzer müssen während der gesamten Wahlzeit besetzt sein. Nach Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr helfen Sie beim Auszählen der Stimmen und prüfen die Gültigkeit der Stimmen.

Weiterführende rechtliche Informationen zur Berufung zum Wahlhelfer (BayernPortal)

Als freiwillige Wahlhelfer/Wahlhelferin melden

Persönliche Ansprechpartner

Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes (Briefwahlunterlagen/Wahlbenachrichtigung) sowie des Wahlamtes (Meldung Wahlhelfer/wahlrechtliche Fragen) gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.